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Offene Sprechstunde Behandlung akuter Beschwerden ohne Terminabsprache

Aufgrund des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind wir dazu verpflichtet, eine offene Sprechstunde durchzuführen.  Auf dieser Grundlage bieten wir unseren Patienten ab 01. September 2019 täglich eine offene Sprechstunde an.

Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept einer offenen Sprechstunde ist von Praxen mit Kassenarzt-Zulassung ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem Patienten ohne vorherige Terminabsprache die Praxis zur Behandlung aufsuchen können.

Ab 01. September 2019 bieten wir eine offene Sprechstunde zu folgenden Zeiten an:

Aachen:
montags bis freitags
8:00 bis 9:00 Uhr

Eschweiler:
montags bis freitags
8:00 bis 9:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssten Sie es erneut an einem anderen Tag versuchen.

Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Annahme, wenn die offene Sprechstunde bereits ausgelastet ist.

Wir bieten die offene Sprechstunde für Patienten mit akuten Beschwerden an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der offenen Sprechstunde keine Gutachten oder Beratungen zu Operationen durchführen können. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen regulären Termin.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und­versorgungsgesetz.html